25.09.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 56 Abs 1 · C-233/09
Kommunalsteuer, Mobiliensteuervorabzug
Letzte Änderung: 25. September 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 25. September 2009, 11:28 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 26. Juni 2009, zu der Frage:
Verstößt es gegen Art. 56 Abs. 1 EG, dass belgische Gebietsansässige, die im Ausland, z. B. in den Niederlanden, mit dem Ziel investieren oder anlegen, die Entstehung der zusätzlichen Kommunalsteuer nach Art. 465 WIB 92 zu vermeiden, verpflichtet sind, sich für die Auszahlung von Einkünften aus beweglichem Vermögen einer belgischen Zwischenperson zu bedienen, während Gebietsansässige, die in Belgien investieren oder anlegen, den befreienden Mobiliensteuervorabzug nach Art. 313 WIB 92 in Anspruch nehmen und so der Erhebung der zusätzlichen Kommunalsteuer nach Art. 465 WIB 92 entgehen können, weil der Mobiliensteuervorabzug bereits an der Quelle einbehalten wurde?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-233/09
Vorinstanz: Hof van beroep te Antwerpen (Belgien)
Normen: EG Art 56 Abs 1