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  • 09.11.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 56 · C-284/09

    Dividendenbesteuerung

    Letzte Änderung: 9. November 2009, 14:38 Uhr, Aufgenommen: 9. November 2009, 14:38 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 23.7.2009, mit dem Antrag,

    - festzustellen dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 56 EG, für den Fall, dass die in der Richtlinie 90/435 vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, und - soweit die Republik Island und das Königreich Norwegen betroffen sind - aus Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass sie Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft, als Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden;

    -der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-284/09

    Normen: EG Art 56, EWGRL 435/90, EWRAbk Art 40, KStG § 1, KStG § 2