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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 14 Abs 3 S 2 · V R 44/09

    Rechnung, Strohmann, Umsatzsteuerausweis, Rechnungsaussteller

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr

    1. Wird die ausgewiesene Umsatzsteuer geschuldet, wenn eine Versenderin von Rechnungen für Einträge in ein Telefaxverzeichnis eine "Rechnung" mit gesondert ausgewiesenem Steuerbetrag über eine Lieferung, die sie nicht ausgeführt hat, ausgibt und von Anfang an geplant war, keine Eintragungen in ein Telefax-Verzeichnis vorzunehmen?
    2. Kann sich die Rechnungsausstellerin damit entlasten, dass sie nur als "Strohmann" für ihren Sohn gehandelt habe, auch wenn Schuldner der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch grundsätzlich derjenige ist, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 44/09

    Vorinstanz: Finanzgericht München 19.3.2009 14 K 4535/06

    Normen: UStG 1999 § 14 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 07.04.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger