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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1 · II R 60/09

    Steuerbefreiung, Umwandlung, Behaltefrist, Schenkungsteuer

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr

    Behaltensregelung bei mehreren Umwandlungsschritten; führen die Umwandlungsvorgänge zu einer rückwirkenden Versagung der Begünstigung nach § 13a ErbStG?
    Entfallen der Freibetrag und der verminderte Wertansatz für im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbene Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften rückwirkend, wenn die Anteile nach mehreren Umwandlungsschritten innerhalb der Firmengruppe in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und die Anteile an dieser Gesellschaft innerhalb der Behaltensfrist im Rahmen eines Anteilstauschs in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 60/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.7.2009 3 K 754/07 Erb

    Normen: ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1, ErbStG § 13a Abs 5 Nr 4, UmwStG § 20 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 16.02.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger