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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4f · III R 79/09

    Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Drittaufwand

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr

    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Topfwirtschaft: Sind die Aufwendungen beim Kläger abzugsfähig, wenn die Mutter den Betreuungsvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat und die Aufwendungen von ihrem Konto abgeflossen sind? Abziehbarkeit von (unechtem Dritt-)Aufwand bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 79/09

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 27.5.2009 2 K 211/08 EFG 2009, 1376

    Normen: EStG § 4f, EStG § 9, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung