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  • 24.09.2010 · Anhängiges Verfahren · EGV 535/94 · C-319/10

    Begriffsauslegung "gesalzen"

    Letzte Änderung: 24. September 2010, 14:43 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2010, 14:43 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank Haarlem (Niederlande), eingereicht am 02.07.2010, zu folgenden Fragen:

    1. Ist im Rahmen der Prüfung der Gültigkeit und/oder der Auslegung der Verordnungen (EG) Nr. 535/94, Nr. 1832/2002, Nr. 1871/2003 und Nr. 2344/2003, mit denen die Zusätzliche Anmerkung 7 (KN) zu Kapitel 2 aufgenommen (zum maßgeblichen Zeitpunkt als 8 nummeriert) und geändert wurde, eine Berufung auf die Entscheidung des DSB vom 27. September 2005 über die Auslegung des Begriffs "gesalzen" in der Position 0210 möglich, auch wenn zuvor eine Anmeldung zu dem Zollverfahren "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr" erfolgt ist?

    2. Sofern Frage 1 bejaht wird: Wie ist zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung von Hühnerfleisch vorliegt?

    3. Sofern Frage 1 bejaht wird:

    a) Sind die zuvor genannten Verordnungen unter Berücksichtigung der Entscheidung des DSB vom 27. September 2005 insoweit gültig, als sie vorsehen, dass Fleisch als "gesalzen" im Sinne der Position 0210 gilt, wenn es einen Gesamtsalzgehalt von 1,2 Gewichtshundertteilen oder mehr aufweist?

    b) Sind die zuvor aufgeführten Verordnungen im Licht der Entscheidung des DSB vom 27. September 2005 dahin auszulegen, dass Fleisch mit einem Salzgehalt von 1,2 Gewichtshundertteilen oder mehr nach der Zusätzlichen Anmerkung 7 (KN) zu Kapitel 2 als wesentlich verändert anzusehen ist und als "gesalzen" im Sinne der Position 0210 gilt und dass Fleisch mit einem niedrigeren Salzgehalt als 1,2 Gewichtshundertteilen, das sich durch das Salzen nachweislich wesentlich verändert hat, nicht von der Einreihung in Position 0210 ausgeschlossen ist?

    4. Sofern Frage 3a) bejaht wird: Wie ist zu prüfen, ob die langfristige Haltbarkeit von Hühnerfleisch durch das Salzen gewährleistet wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-319/10

    Vorinstanz: Rechtbank Haarlem (Niederlande)

    Normen: EGV 535/94, EGV 1832/2002, EGV 1871/2003, EGV 2344/2003, KN Pos 0210

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen