21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · SpVStG Ha § 1 Abs 3 · II R 51/10
Spielvergnügungsteuer, Hamburg, Bemessungsgrundlage
Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:36 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 51/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 26.8.2010 2 K 6/09
Normen: SpVStG Ha § 1 Abs 3, SpVStG Ha § 12, GG Art 105 Abs 2a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger