15.12.2010 · Anhängiges Verfahren · EG Art 49 · C-387/10
Steuerlicher Vertreter, Investmentfonds, Immobilienfonds
Letzte Änderung: 15. Dezember 2010, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 15. Dezember 2010, 18:50 Uhr
Klage der Kommission gegen Republik Österreich, eingereicht am 02.08.2010, mit den Anträgen:
- Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG sowie aus Artikel 36 EWR-Vertrag verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können.
- Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-387/10
Normen: EG Art 49, EWGVtr Art 36
Rechtsmittel: Klage der Kommission