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  • 15.12.2010 · Anhängiges Verfahren · EG Art 49 · C-387/10

    Steuerlicher Vertreter, Investmentfonds, Immobilienfonds

    Letzte Änderung: 15. Dezember 2010, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 15. Dezember 2010, 18:50 Uhr

    Klage der Kommission gegen Republik Österreich, eingereicht am 02.08.2010, mit den Anträgen:

    - Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG sowie aus Artikel 36 EWR-Vertrag verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können.

    - Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-387/10

    Normen: EG Art 49, EWGVtr Art 36

    Rechtsmittel: Klage der Kommission