20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 3 · I R 92/10
Verdeckte Einlage, Gewinn, Minderung, Gewerbesteuer, Hinzurechnung
Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:16 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
1. Ist eine Gewinnminderung aufgrund eines negativen Aktiengewinns aus einer verdeckten Einlage von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem sog. Spezial-Sondervermögen bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG i.V.m. § 8 Abs. 2 InvStG zu berücksichtigen?
2. Sind Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem sog. Spezial-Sondervermögen nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Spezial-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG i.V.m. § 2 Abs. 2 InvStG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 92/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.9.2010 6 K 165/09
Normen: KStG § 8b Abs 3, GewStG § 8 Nr 5, InvStG § 2 Abs 2, InvStG § 8 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger