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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · DBA BRA Art 24 Abs 2 · I R 103/10

    Anrechnungsmethode, Fiktive Quellensteuer, Zinsen, Währungsverlust

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Ist die Steueranrechnung bei einem Zinsgeschäft in Fremdwährung mit gleichzeitiger Absicherung des Fremdwährungsrisikos über ein Devisentermingeschäft nur auf das Nettoergebnis möglich? Ist (alternativ) der Anrechnungshöchstbetrag bei solch einem Geschäft unter Berücksichtigung des Währungsverlustes als Abzugsposten zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 103/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 2.11.2010 6 K 13/08 K

    Normen: DBA BRA Art 24 Abs 2, KStG § 26 Abs 1, KStG § 26 Abs 6, EStG § 34c Abs 1, EStG § 34c Abs 6, EStG § 34d Nr 6

    Erledigt durch: Urteil vom 22.06.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger