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  • 20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 2 Abs 3 · V R 1/11

    Parkplatz, Gebühr, Tiefgarage, Steuerfreiheit, Einnahme, Unternehmer

    Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:22 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    1. Unterliegen Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage der Umsatzsteuer (Betrieb gewerblicher Art), auch wenn die Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten kostenpflichtig vermietet werden?
    2. Ist die Gemeinde selbst dann, wenn die Vermietung im Rahmen der öffentlichen Gewalt erfolgte, als Unternehmerin zu behandeln, weil die Nichtbesteuerung der gebührenpflichtigen Überlassung von Parkplätzen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber solchen Steuerpflichtigen führen würde, die Parkplätze in Parkhäusern steuerpflichtig überlassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 1/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 16.12.2010 10 K 4108/09

    Normen: UStG 1999 § 2 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung