03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · LStR R 72 Abs 4 S 2 · VI R 7/11
Betriebsveranstaltung, Arbeitslohn, Freigrenze, Anpassung, Berechnungsmethode, Durchschnittsberechnung
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr
Ist die Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von 110 € an die wirtschaftliche Entwicklung und veränderte Gepflogenheiten anzupassen?
Ist auf die eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen?
Sind Aufwendungen des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung in die Durchschnittsberechnung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils überhaupt einzubeziehen bzw. insoweit nicht einzubeziehen, als sie auf eingeplante, tatsächlich aber nicht erschienene Gäste entfallen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 7/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.1.2011 11 K 908/10 L
Normen: LStR R 72 Abs 4 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 40
Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung