22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8c · I R 31/11
Mantelkauf, Verlust, Nettoprinzip
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
1. Ist die Regelung des § 8c KStG i.d.F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wegen Verstoßes gegen das sog. objektive Nettoprinzip verfassungswidrig, wenn mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile, die im Privatvermögen gehalten werden, übertragen werden?2. Das Verfahren I R 31/11 wurde durch Beschluss vom 25. Oktober 2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis zum 31. Dezember 2018) ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 31/11
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 16.03.2011 2 K 1869/10 EFG 2011, 1457
Normen: KStG § 8c, GG Art 3
Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf.(Beschluss vom 25.10.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger