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  • 23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 31 Abs 5 · IV R 30/11

    Gewerbesteuerzerlegung, Personengesellschaft, Arbeitslohn, Geschäftsführung, Betriebsstätte

    Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    Ist für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ein fiktiver Unternehmerlohn für die Komplementär-GmbH anzusetzen? Sind Vergütungen, die die KG für die Führung ihrer Geschäfte an leitende Angestellte der Kommanditistinnen gezahlt hat, als Arbeitslöhne im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu berücksichtigen? In welchen Gemeinden wurden im Streitjahr Betriebsstätten unterhalten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 30/11

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 30.6.2011 1 K 73/06

    Normen: GewStG § 31 Abs 5, GewStG § 29 Abs 1 Nr 1, AO § 12

    Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger