23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 31 Abs 5 · IV R 30/11
Gewerbesteuerzerlegung, Personengesellschaft, Arbeitslohn, Geschäftsführung, Betriebsstätte
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
Ist für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ein fiktiver Unternehmerlohn für die Komplementär-GmbH anzusetzen? Sind Vergütungen, die die KG für die Führung ihrer Geschäfte an leitende Angestellte der Kommanditistinnen gezahlt hat, als Arbeitslöhne im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu berücksichtigen? In welchen Gemeinden wurden im Streitjahr Betriebsstätten unterhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 30/11
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 30.6.2011 1 K 73/06
Normen: GewStG § 31 Abs 5, GewStG § 29 Abs 1 Nr 1, AO § 12
Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger