16.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b · III R 55/11
Kindergeld, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht
Letzte Änderung: 16. Februar 2012, 01:14 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Kindergeldanspruch polnischer Staatangehöriger bei Gewährung polnischer Familienleistungen - Steht einem polnischen Staatsangehörigen, der mit seiner Ehefrau und seinem Kind in Polen lebt, aber in Deutschland von März bis Juli 2008 sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und auf seinen Antrag hin im Veranlagungszeitraum 2008 gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig veranlagt worden ist, für sein Kind, für das der Ehefrau monatliche polnische Kindergeldleistungen gezahlt wurden, Kindergeld unter Anrechnung der gewährten polnischen Leistungen nicht nur für die Monate März bis Juli 2008, sondern für das ganze Jahr 2008 zu - Fehlerhafte Tatsachenfeststellung des FG als Verfahrensmangel?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 55/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 206/11 Kg
Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 1 Abs 3
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 70/11
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger