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  • 20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 8 Abs 1 · II R 3/12

    Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitlicher Vertrag, Zeitlicher Zusammenhang, Bebautes Grundstück

    Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk?
    Sind die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen, weil es sich bei Erwerb des unbebauten Grundstücks um ein einheitliches Vertragswerk handelt, das darauf gerichtet war dem Kläger, der bei der Wahl des Bauträgers möglicherweise nicht frei war, ein bebautes Grundstück zu verschaffen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 3/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.11.2011 7 K 417/10 GE

    Normen: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.6.2013

    Rechtsmittelführer: Verwaltung