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  • 21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 9 · II R 22/12

    Erbschaftsteuer, Pflege, Freibetrag, Angehörige, Eltern

    Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr

    Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen?
    Ist ein Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von Verwandten in gerader Linie (Eltern pflegen ihr volljähriges Kind) zu berücksichtigen und wenn ja in welcher Höhe?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 22/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.4.2012 3 K 229/11

    Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 9

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung