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  • 31.01.2013 · Anhängiges Verfahren · EStG § 10d · IX R 29/12

    Verlustentstehung, Verhältnismäßigkeit, Verlustverrechnung, Ehegatten

    Letzte Änderung: 31. Januar 2013, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr

    Kann die Finanzverwaltung zu Recht aus § 62d Abs. 2 Satz 2 EStDV den allgemeinen Rechtsgedanken ableiten, dass auch bei -durchgehender- Zusammenveranlagung verbleibende negative Einkünfte von Ehegatten für den Verlustvortrag nach dem Verhältnis aufzuteilen sind, in dem die auf die einzelnen Ehegatten entfallenden Verluste im Veranlagungszeitraum der Verlustentstehung zueinander stehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 29/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.4.2012 4 K 1027/09

    Normen: EStG § 10d, EStG § 26a Abs 3, EStDV § 62d Abs 2 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung