Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.01.2013 · Anhängiges Verfahren · EWGV 1408/71 Art 76 Abs 1 · C-4/13

    Leistungsgewährung, Familienangehörige, Ermessensentscheidung, gerichtliche Kontrolle

    Letzte Änderung: 15. Januar 2013, 14:17 Uhr, Aufgenommen: 11. Januar 2013, 13:59 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 27.09.2012 zu folgenden Fragen:
    1. Ist Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass es im Ermessen des zuständigen Trägers des Beschäftigungsmitgliedstaats steht, Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden, wenn im Wohnmitgliedstaat der Familienangehörigen kein Antrag auf Leistungsgewährung gestellt wird?
    2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Aufgrund welcher Ermessenserwägungen kann der für Familienleistungen zuständige Träger des Beschäftigungsmitgliedstaats Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 anwenden, als ob Leistungen im Wohnmitgliedstaat der Familienangehörigen gewährt würden?
    3. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Inwieweit unterliegt die Ermessensentscheidung des zuständigen Trägers der gerichtlichen Kontrolle?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-4/13

    Vorinstanz: BFH 27.9.2012 (III R 40/09)

    Normen: EWGV 1408/71 Art 76 Abs 1, EWGV 1408/71 Art 76 Abs 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 63 Abs 1 S 3, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, FGO § 102

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen