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  • 20.03.2013 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 388/77 · C-589/12

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Letzte Änderung: 20. März 2013, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2013, 10:48 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14.12.2012, zu folgenden Fragen:

    1. Inwieweit ist ein Steuerpflichtiger bei zwei, den gleichen Gegenstand betreffenden Umsätzen berechtigt, gleichzeitig (i) im Hinblick auf den einen Umsatz die unmittelbare Wirkung einer Bestimmung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) geltend zu machen und (ii) sich im Hinblick auf den anderen Umsatz auf Vorschriften des nationalen Rechts zu berufen, wenn dies zu einem steuerlichen Gesamtergebnis im Hinblick auf beide Umsätze führt, zu dem weder das nationale Recht noch die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie bei jeweils separater Anwendung auf diese beiden Umsätze führt oder führen soll?

    2. Wenn die erste Frage dahin zu beantworten ist, dass es Umstände gibt, unter denen ein Steuerpflichtiger hierzu nicht berechtigt wäre (oder hierzu in bestimmtem Umfang nicht berechtigt wäre), welches sind die Umstände, unter denen dies der Fall wäre, und insbesondere in welchem Verhältnis müssen die beiden Umsätze stehen, damit solche Umstände vorliegen?

    3. Sind die Fragen 1 und 2 unterschiedlich zu beantworten je nachdem, ob die innerstaatliche Behandlung eines Umsatzes mit der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie im Einklang steht?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-589/12

    Vorinstanz: Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich)

    Normen: EWGRL 388/77

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen