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  • 21.06.2013 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 107 Abs 1 · C-102/13 P

    Verlustabzug bei Körperschaften

    Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 13:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2013, 13:51 Uhr

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 01.03.2013, mit dem Antrag,

    - den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 18.12.2012 in der Rechtssache T-205/11 aufzuheben,

    - die Klage für zulässig zu erklären und zur Entscheidung über die Begründetheit an das Gericht zurückzuverweisen und

    - die Europäische Kommission zur Tragung der Kosten des Zwischenverfahrens vor dem Gericht und dem Gerichtshof zu verurteilen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-102/13 P

    Vorinstanz: EuG , Beschluss vom 18.12.2012 (T-205/11)

    Normen: AEUV Art 107 Abs 1, KStG § 8c Abs 1a, EGV 659/1999 Art 7