11.05.2010 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 8519 · C-193/10
Kombinierte Nomenklatur, MP3/Media-Player
Letzte Änderung: 11. Mai 2010, 15:44 Uhr, Aufgenommen: 11. Mai 2010, 15:44 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf vom 07.04.2010 zu folgender Frage:
Ist die Position 8521 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17.10.2006 (ABl. EU Nr. L 301, 1) dahingehend auszulegen, dass aus ihr Geräte wie der nachstehend dargestellte MP3/Media-Player ausgewiesen sind, weil auf die Hauptfunktion als Tonwiedergabegerät abzustellen ist oder weil dessen Fähigkeiten, Einzelbilder und Filme wiederzugeben, durch einen kleinen Bildschirm mit geringer Auflösung und geringer Bildfrequenz eingeschränkt sind?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-193/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.4.2010 (4 K 871/09 Z)
Normen: KN Pos 8519, KN Pos 8521
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen