Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 30/13

    Werbungskosten, Berufsausbildung, Verfassungswidrigkeit, Nettoprinzip, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine erstmalige, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?
    Das Verfahren VI R 30/13 ist durch Beschluss vom 18. Dezember 2014 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 30/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 07.05.2013 3 K 2361/11

    Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 18.12.2014) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger