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  • 07.08.2013 · Anhängiges Verfahren · EUGrdRCh Art 47 · C-258/13

    gerichtlicher Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe

    Letzte Änderung: 7. August 2013, 14:50 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 14:50 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Varas Civeis de Lisboa (Portugal), eingereicht am 13.05.2013, zu folgenden Fragen:
    1. Steht Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in dem das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz niedergelegt ist, einer nationalen Regelung entgegen, die juristischen Personen mit Gewinnerzielungsabsicht den Zugang zu Prozesskostenhilfe untersagt?
    2. Ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union so auszulegen, dass das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet ist, wenn das interne Recht des Mitgliedstaats juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht zwar von der Prozesskostenhilfe ausschließt, sie jedoch automatisch von den Gebühren und Kosten bei Gerichtsverfahren befreit, wenn sie zahlungsunfähig sind oder über sie ein Konkursverfahren eröffnet wurde?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-258/13

    Vorinstanz: Varas Civeis de Lisboa (Portugal)

    Normen: EUGrdRCh Art 47

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen