01.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EWGV 2988/95 · C-89/10
Verjährungsfrist, Forderungen gegen den Staat, System von Beihilfen und Abgaben
Letzte Änderung: 1. Februar 2012, 14:22 Uhr, Aufgenommen: 14. Mai 2010, 10:52 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Brussel (Belgien), eingereicht am 17.02.2010, zu folgenden Fragen:
1. Hindert das Gemeinschaftsrecht das nationale Gericht daran, die Verjährungsfrist von fünf Jahren, die in der innerstaatlichen Rechtsordnung für Forderungen gegen den Staat vorgesehen ist, auf Forderungen betreffend die Erstattung von Abgaben anzuwenden, die an einen Mitgliedstaat aufgrund eines gemischten Systems von Beihilfen und Abgaben entrichtet wurden, das nicht nur teilweise rechtswidrig, sondern zugleich teilweise unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht war, und die vor dem Inkrafttreten eines neuen Beihilfesystems und Pflichtbeitragssystems gezahlt wurden, das das erste System ersetzt und das durch eine abschließende Entscheidung der Kommission für mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt wurde, jedoch nicht, soweit diese Beiträge für einen vor Erlass der entsprechenden Entscheidung liegenden Zeitraum rückwirkend auferlegt werden?
2. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, sich auf im Vergleich mit dem nationalen allgemeinen Recht für ihn besonders günstige nationale Verjährungsfristen zu berufen zur Verteidigung in einem von einem Einzelnen gegen ihn eingeleiteten Verfahren zum Schutz von Rechten des Einzelnen aus dem EG-Vertrag in einem Fall wie dem vom nationalen Gericht vorgelegten, in dem diese besonders günstigen nationalen Verjährungsfristen zur Folge haben, dass die Rückforderung von Abgaben, die aufgrund eines nicht nur teilweise rechtswidrigen, sondern zugleich mit dem Gemeinschaftsrecht teilweise unvereinbaren gemischten Beihilfesystems und Abgabensystems an den Mitgliedstaat entrichtet wurden, unmöglich wird, obwohl die Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht durch den damaligen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erst nach Ablauf dieser besonders günstigen Verjährungsfristen festgestellt wurde, auch wenn die Rechtswidrigkeit schon vorher bestand?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-89/10
Vorinstanz: Rechtbank van eerste aanleg te Brussel (Belgien)
Normen: EWGV 2988/95
Erledigt durch: Urteil vom 08.09.2011
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen