21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 · IX R 42/13
Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:27 Uhr
Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der lastenfreien (nach § 23 EStG nicht steuerbaren) Veräußerung - Eröffnet in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) eine Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 42/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.9.2013 7 K 545/13 E
Normen: EStG § 9 Abs 1, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger