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  • 21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 · IX R 42/13

    Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:27 Uhr

    Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der lastenfreien (nach § 23 EStG nicht steuerbaren) Veräußerung - Eröffnet in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) eine Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 42/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.9.2013 7 K 545/13 E

    Normen: EStG § 9 Abs 1, EStG § 21

    Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger