20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 3 · I R 66/13
Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr
Steuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden --ohne dass die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert-- wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist (sog. kassenorientierte Betrachtungsweise)? Oder kann die Steuerfreiheit bezogen auf jedes einzelne Trägerunternehmen geprüft werden (sog. segmentorientierte Betrachtungsweise)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 66/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 4.7.2013 9 K 1013/11 K
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 3, KStG § 6 Abs 6, EStG § 4d
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.08.2015.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger