21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · IV R 39/13
Landwirtschaft, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Widerruf, Grundstück, Teilwertabschreibung
Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Kann der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden, oder liegt darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart? War deshalb die in dem nachträglich erstellten Jahresabschluss geltend gemachte Teilwertabschreibung auf ein Grundstück nicht zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 39/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.10.2013 9 K 124/12
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 02.06.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung