03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 1 · XI R 11/14
Steuersatz, Einheitliche Leistung, Unmittelbarer Zusammenhang, Beherbergung, Parkplatz
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
Besteuerung der Überlassung von Parkplätzen in Verbindung mit Beherbergungsleistungen:Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Nutzung eines vorgehaltenen Parkplatzes durch einen Hotelgast und der Übernachtungsleistung, so dass beide Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind, oder handelt es sich bei der Überlassung des Parkplatzes um eine Leistung, die nicht unmittelbar der Übernachtungsleistung dient und die daher mit dem Regelsteuersatz zu besteuern ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 11/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.1.2014 5 K 273/13
Normen: UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 11
Erledigt durch: Urteil vom 01.03.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung