21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a · VI R 32/14
Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Nachweis, Anteil, Abschnittsbesteuerung
Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von im Ausland lebenden Eltern zu stellen? - Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 32/14
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 12.2.2014 5 K 487/11
Normen: EStG § 33a, AO § 90 Abs 2, EStG § 11
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung