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  • 21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 162 · V R 32/14

    Hinzuschätzung, Pauschbetrag, Änderung, Richtsatzsammlung, Aufzeichnungen

    Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr

    Sind bei der Schätzung von Warenentnahmen unter Anwendung der Pauschsätze der amtlichen Richtsatzsammlung individuelle Verhältnisse zu berücksichtigen und dürfen diese Pauschsätze deshalb geändert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 32/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.1.2014 16 K 164/13

    Normen: AO § 162, UStG § 10 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.04.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung