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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 50/14

    Ausbildungsdienstverhältnis, Ausbildungskosten, Pilot, Vertrag, Vorweggenommene Werbungskosten, Arbeitslohn

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr

    Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-) Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG? Ausbildung zum Kraftfahrer im Rahmen des Grundwehrdienstes als Erstausbildung?)
    Das Verfahren VI R 50/14 ist durch Beschluss vom 11. Februar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 50/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 04.04.2014 14 K 4281/11 F EFG 2014, 1786

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, LStDV § 1, BeitrRLUmsG

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 11.02.2015) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung