21.10.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 26/14
Bestechungsgeld, Schaden, Vergleich, Sonstige Einkünfte
Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr
Wie sind u.a. Zahlungen des Arbeitnehmers, die im Rahmen eines Vergleichs zur Schadenswiedergutmachung an seinen geschädigten Arbeitgeber geleistet wurden, zu qualifizieren, wenn die von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in den vorherigen Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 26/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 26.6.2014 5 K 3082/12
Normen: EStG § 22 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger