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  • 12.11.2014 · Anhängiges Verfahren · EGRL 118/2008 Art 1 Abs 3 · C-402/14

    Griechenland, Zoll, Einfuhr, Pkw

    Letzte Änderung: 12. November 2014, 03:45 Uhr, Aufgenommen: 12. November 2014, 14:24 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Athinon (Griechenland), eingereicht am 22.08.2014, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118/EG vom 16.12.2008 rechtlich eigenständig und vollständig/unbedingt und hinreichend klar, so dass er, obwohl er nicht in die nationale Rechtsordnung des Mitgliedstaats/Griechenlands umgesetzt worden ist, unmittelbare Wirkung entfaltet und eine Privatperson sich vor den nationalen Gerichten zur Begründung ihrer Rechte auf ihn berufen kann und er von diesen Gerichten auch berücksichtigt werden muss?

    2. Ist jedenfalls Art. 130 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 128 Abs. 1 des Nationalen Zollkodex, wonach die Verzollungsbescheinigung für nach Griechenland eingeführte Gemeinschaftsfahrzeuge nach Entrichtung der Zulassungssteuer ausgestellt wird, die bei der Einfuhr dieser Fahrzeuge nach Griechenland anfällt, mit Art. 3 Buchst. c EG vereinbar, der die Beseitigung der Hindernisse für den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-402/14

    Normen: EGRL 118/2008 Art 1 Abs 3, EG Art 3 Buchst c

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen