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  • 21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 49/14

    Firmenwagen, Zuzahlung, Nutzungsüberlassung, Fahrtenbuch, Nutzungswert, Werbungskosten, Nicht abziehbare Aufwendungen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr

    Sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ("gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen") auch die vom Arbeitnehmer geleisteten Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmenwagens einzubeziehen? - Sind die Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegen, als Werbungskosten abzugsfähig oder nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 49/14

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 5.2.2014 4 K 2256/09

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger