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  • 10.12.2014 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2913/92 Art 78 Abs 3 · C-427/14

    Zollkodex, nachträgliche Prüfung

    Letzte Änderung: 10. Dezember 2014, 03:45 Uhr, Aufgenommen: 10. Dezember 2014, 12:25 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstaka tiesa (Lettland), eingereicht am 18.09.2014, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 78 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes die Möglichkeit einschränkt, eine erneute nachträgliche Prüfung durchzuführen und die Ergebnisse einer ersten nachträglichen Prüfung zu überprüfen?

    2. Kann das nationale Recht eines Mitgliedstaats das nach Art. 78 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vorgesehene Verfahren für eine nachträgliche Prüfung festlegen und Beschränkungen für eine Änderung der Ergebnisse einer nachträglichen Prüfung vorsehen?

    3. Ist Art. 78 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass das nationale Recht Beschränkungen für eine Änderung der Ergebnisse einer ersten nachträglichen Prüfung vorsehen darf, wenn die Information, dass die Zollregelung anhand von falschen und unvollständigen Angaben angewandt wurde, zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids über die erste nachträgliche Prüfung nicht vorlag?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-427/14

    Normen: EWGV 2913/92 Art 78 Abs 3, ZK Art 78 Abs 3

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen