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  • 10.12.2014 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2454/93 Art 143 Abs 1 Buchst h · C-430/14

    Zollkodex, Partei, natürliche Person, juristische Person

    Letzte Änderung: 10. Dezember 2014, 03:00 Uhr, Aufgenommen: 10. Dezember 2014, 12:27 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstaka tiesa (Lettland), eingereicht am 19.09.2014, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 143 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass er sich nicht nur auf die Situationen bezieht, in denen die Parteien eines Geschäfts ausschließlich natürliche Personen sind, sondern auch auf die Situationen, in denen familiäre oder verwandtschaftliche Verbindungen zwischen einer Führungskraft einer Partei (einer juristischen Person) und der anderen Partei des Geschäfts (einer natürlichen Person) oder einer Führungskraft dieser anderen Partei (wenn diese eine juristische Person ist) bestehen?

    2. Bejahendenfalls: Muss das mit der Rechtssache befasste Gericht den Sachverhalt der Rechtssache genauer prüfen, um festzustellen, welchen Einfluss die betreffende natürliche Person innerhalb der juristischen Person tatsächlich ausübt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-430/14

    Normen: EWGV 2454/93 Art 143 Abs 1 Buchst h, ZKDV Art 143 Abs 1 Buchst h

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen