04.03.2015 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c · C-520/14
Beförderung, 20 km, Schüler, Niederlande
Letzte Änderung: 4. März 2015, 03:00 Uhr, Aufgenommen: 4. März 2015, 13:03 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 18.11.2014, zu folgenden Fragen: 1. Sind die Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass eine Gemeinde im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr nach einer Regelung wie der im vorliegenden Urteil umschriebenen insofern als Steuerpflichtige im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist?
2. Ist bei der Beantwortung dieser Frage die Regelung insgesamt zu berücksichtigen oder hat diese Prüfung für jede Beförderungsleistung gesondert zu erfolgen?
3. Sofern Letzteres der Fall ist: Muss in diesem Fall danach unterschieden werden, ob es sich um eine Beförderung von Schülern über eine Entfernung zwischen sechs und 20 Kilometern bzw. über eine Entfernung von mehr als 20 Kilometern handelt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-520/14
Normen: EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen