20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 1 · V R 3/15
Arbeitnehmer, Selbständige Arbeit, Pflegeleistungen, Dienstleistung, Scheinselbständigkeit, Unternehmer, Unternehmen
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr
Erbringen Personen, die über eine Agentur (Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen) zur Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen an diese vermittelt werden, Dienstleistungen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, oder handelt es sich um Arbeitnehmer der Agentur?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 3/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.11.2014 5 K 32/13
Normen: UStG § 2 Abs 1, UStG § 10 Abs 1, AO § 41 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung