25.03.2015 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-123/15
Kapitalverkehrsfreiheit, Mitgliedstaat, Steuerermäßigung, Vorerwerb
Letzte Änderung: 25. März 2015, 01:45 Uhr, Aufgenommen: 25. März 2015, 11:27 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 20.01.2015, eingereicht am 12.03.2015, zu folgender Frage: Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde?
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 20.1.2015 (II R 37/13)
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-123/15
Vorinstanz: BFH 20.1.15, II R 37/13
Normen: AEUV Art 63, AEUV Art 65, ErbStG § 2, ErbStG § 15, ErbStG § 27, EG Art 56, EG Art 58
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen