07.06.2016 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 · I R 15/15
Hinzurechnung, Freibetrag
Letzte Änderung: 7. Juni 2016, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr
Statthaftigkeit der Berücksichtigung "negativer" Hinzurechnungen: Setzt der Begriff der Hinzurechnung eine positive Rechengröße voraus oder ist auch ein negativer Betrag "hinzuzurechnen", was im Ergebnis einen Abzug vom Gewinn/Verlust bedingt? Ist der Freibetrag i.H.v. 100.000 € gemäß § 8 Nr. 1 GewStG nur auf eine positive Summe der Hinzurechnungsbeträge anzuwenden, wohingegen ein negativer Saldo in jedem Fall den Gewinn/Verlust zu 25 v.H. mindert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 15/15
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 29.1.2015 4 K 1292/10
Normen: GewStG § 8 Nr 1, GewStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung