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  • 10.06.2015 · Anhängiges Verfahren · EGRL 118/2008 Art 7 · C-126/15

    Portugal, Verbrauchsteuersystem, Zigaretten, Besteuerung, Vertrieb, Verbot

    Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 10. Juni 2015, 13:19 Uhr

    Klage der Kommission gegen Portugal, eingereicht am 12.03.2015, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 7, 9 Abs. 1 und 39 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat, dass sie für Zigarettenpackungen, die in einem bestimmten Wirtschaftsjahr bereits besteuert und in den freien Verkehr gebracht worden waren, nach Ablauf der übermäßig kurzen in Art. 27 der Durchführungsverordnung Nr. 1295/2007 des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung vorgesehenen Frist ein Verbot für den öffentlichen Vertrieb und Verkauf erlassen hat;

    - der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-126/15

    Normen: EGRL 118/2008 Art 7, EGRL 118/2008 Art 9 Abs 1, EGRL 118/2008 Art 39 Abs 3

    Rechtsmittel: Klage der Kommission