10.06.2015 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst a · C-40/15
Polen, Mehrwertsteuer, Versicherer, Dienstleistung
Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 10. Juni 2015, 13:22 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 02.02.2015, zu folgender Frage:
Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie die in der vorliegenden Rechtssache, die für ein Versicherungsunternehmen von einem Dritten im Namen und für Rechnung des Versicherers erbracht werden, wobei der Dritte in keinem Rechtsverhältnis zum Versicherten steht, von der in dieser Vorschrift genannten Befreiung erfasst sind?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-40/15
Normen: EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst a
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen