21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 1a · IX R 22/15
Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Anschaffungsnaher Aufwand, Vermietung und Verpachtung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr
Zur Frage der Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sowie für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, in die Prüfung von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Rahmen einer umfassend durchgeführten Instandsetzung und Modernisierung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 22/15
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 25.9.2014 8 K 4017/11 E
Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger