21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 24/06
Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Gruppenunfallversicherung
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Gehört die Auskehrung von Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag allein dem Arbeitgeber zustehen und die Beitragsleistung des Arbeitgebers deshalb nicht lohnversteuert wurden? Ist für die Steuerfreiheit dieser Leistung von Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch zustand, wenn der Gesundheitsschaden im privaten Bereich des Arbeitnehmers eingetreten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 25.8.2005 2 K 2081/05 EFG 2006, 1757
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung