21.08.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · VI R 36/15
Außergewöhnliche Belastung, Behinderter, Umbau, Aufwendungen, Verteilung, Sachliche Unbilligkeit, Jahresprinzip, Abschnittsbesteuerung
Letzte Änderung: 21. August 2017, 11:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr
Sind im Wege einer Billigkeitsmaßnahme (sachliche Unbilligkeit) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses auf Antrag auf das Jahr der Verausgabung und auf die Folgejahre zu verteilen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 36/15
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.4.2015 3 K 1750/13
Normen: AO § 163, EStG § 33, EStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.07.2017.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger