20.06.2017 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8c Abs 1 S 2 · I R 30/15
Verlustabzug, Beteiligungserwerb, Erwerber
Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr
Liegt eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen i.S. des § 8c Abs. 1 Satz 3 KStG dann vor, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft zusammenwirken und diese Gruppe im Anschluss an den Erwerb (durch Stimmbindungsvereinbarungen, Konsortialverträge oder andere verbindliche Abreden) einen beherrschenden einheitlichen Einfluss bei der Verlustgesellschaft ausüben kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 30/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.2.2015 6 K 424/13
Normen: KStG § 8c Abs 1 S 2, KStG § 8c Abs 1 S 3, GewStG § 10a S 10
Erledigt durch: Urteil vom 22.11.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung