23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 5 S 1 · X R 23/15
Altersvorsorge, Kapitalabfindung, Umwandlung, Pensionskasse, Sonstige Einkünfte, Fünftelregelung, Zusammenballung, Mehrjährige Tätigkeit
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2015, 16:30 Uhr
Unterliegt eine Kapitalabfindung, die sich aus der Umwandlung eines monatlichen vorgesehenen Rentenanspruchs eines Arbeitnehmers aus einem mit einer Pensionskasse geschlossenen Altersvorsorgevertrag, in dem der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung monatlich nach § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreite Leistungen eingezahlt hat, in eine Einmalzahlung ergibt, der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, die nach der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist, weil es sich sowohl um zusammengeballte Einkünfte als auch um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 23/15
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.5.2015 5 K 1792/12
Normen: EStG § 22 Nr 5 S 1, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG § 3 Nr 63
Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung