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  • 21.10.2015 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 168 · C-393/15

    Polen, Mehrwertsteuer, Mitgliedstaat, Muttereinheit, Umsatz

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:03 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 21.07.2015, zu folgender Frage:

    Wird es durch Art. 168 und Art. 169 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem nicht verwehrt, dass im Fall einer für die Zwecke der Mehrwertsteuer in einem Mitgliedstaat registrierten Niederlassung, die überwiegend innerbetriebliche Umsätze für ihre in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttereinheit und vereinzelt auch besteuerte Umsätze in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert ist, ausführt, der Steuerpflichtige berechtigt ist, die Vorsteuer in dem Mitgliedstaat abzuziehen, in dem die Niederlassung registriert ist, obwohl diese Steuer im Zusammenhang mit Umsätzen steht, die von der Muttereinheit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt werden?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-393/15

    Normen: EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 169 Buchst a

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen