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  • 11.11.2015 · Anhängiges Verfahren · EWGV 3950/92 Art 1 · C-433/15

    Italien, Zusatzabgabe, Produktionsüberschuss, Direktverkauf

    Letzte Änderung: 11. November 2015, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 11. November 2015, 11:01 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Italienische Republik, eingereicht am 06.08.2015, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die italienische Regierung dadurch, dass sie nicht gewährleistet hat, dass die Zusatzabgabe, die für den in Italien ab dem ersten Wirtschaftsjahr der tatsächlichen Erhebung der Zusatzabgabe in Italien (1995/1996) bis zum letzten Wirtschaftsjahr, in dem es in Italien zu einem Produktionsüberschuss kam (2008/2009), über die einzelstaatliche Quote hinaus erzielten Produktionsüberschuss geschuldet ist, tatsächlich auf die einzelnen Erzeuger, die zum jeweiligen Produktionsüberschuss beigetragen haben, umgelegt und im Fall des Direktverkaufs vom Abnehmer oder Erzeuger nach Mitteilung des von ihnen geschuldeten Betrags rechtzeitig gezahlt oder im Fall der nicht fristgemäßen Zahlung ins Register eingetragen und gegebenenfalls bei diesen Abnehmern oder Erzeugern eingezogen wurde, gegen ihre Pflichten aus den einschlägigen und in den betreffenden Wirtschaftsjahren geltenden Bestimmungen des Unionsrechts verstoßen hat, und zwar konkret gegen die Art. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003, gegen die Art. 79, 80 und 83 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sowie - was die Durchführungsbestimmungen der Kommission betrifft - gegen Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 536/1993 , gegen Art. 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 und schließlich gegen die Art. 15 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004;

    - der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-433/15

    Normen: EWGV 3950/92 Art 1, EWGV 3950/92 Art 2, EGV 1788/2003 Art 4, EGV 1234/2007 Art 79, EGV 1234/2007 Art 80, EGV 1234/2007 Art 83, EWGV 536/93 Art 7, EGV 1392/2001 Art 11 Abs 1, EGV 1392/2001 Art 11 Abs 2, EGV 595/2004 Art 15, EGV 595/2004 Art 17

    Rechtsmittel: Klage der Kommission